Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeine und Schriftformklausel
- Für alle mit uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
- Abweichende Bedingungen, wie zum Beispiel Nebenabreden oder entgegenstehende Einkaufbedingungen des Bestellers, gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur ausdrücklich und schriftlich verzichtet werden. Den nachfolgenden Bedingungen des Verwenders widersprechende Bedingungen des Bestellers wird bereits hiermit widersprechen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind stets freibleibend im Sinne von §145 Halbs.2 BGB. Bindend vertragserzeugend und inhaltsbestimmend ist erst unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Ihr Inhalt gilt, wenn der Bestätigung nicht umgehend schriftlich - und zwar vor Lieferbeginn - widersprochen wird. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die genannten Preise als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer ab Werk. Die Klausel ,,ab Werk" schließt die Verladung auf Transportmittel; die Klausel ,,frei Baustelle" die Beförderungskosten ein; jedoch läßt die letztere Klausel die Liefergefahr unberührt. Transportmittelweisungen des Bestellers bedürfen der Schriftform; andernfalls gilt unser freies Ermessen.
- Angebote, Kostenanschläge, Zeichnungen und Prospekte mit allen Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzunternehmen, nicht zugänglich gemacht werden Wir behalten das Urheberrecht an ihnen und auch das Eigentum.
- Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Offensichtliche Irrtümer: Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich und können keine Regressansprüche gegen uns auslösen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere solche über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte, sowie DIN-Normen gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung i s. d. § 459 BGB. wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
- Auftraggeber, die nicht Grundstückseigentümer sind, erklären, dass sie mit Wissen und Wollen des Eigentümers den Vertrag schließen. Andernfalls haften sie als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
§ 3 Preise
- Die Preishöhe wird durch unsere Bestätigung bestimmt. Von uns bestätigte Lieferfristen können sich durch Umstände (Betriebsstörungen, Arbeitsausstand, Betriebsstoffzufuhrstockung, branchenweiten Warenmangel), die wir nicht zu vertreten haben, ausdehnen. Bei Tageszeitabsprachen können bei Nichteinhaltung Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.
§ 4 Lieferung, Versand
- Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Bei Beschädigungen oder Unvollständigkeit der Ware sind diese Mängel sofort beim Empfang auf dem Frachtbrief oder Lieferschein mit Bestätigung des Liefernden zu vermerken.
- Für die Anlieferung muß sowohl ein geeigneter An- und Abfahrtsweg als auch ein dem Material sowie der Materialmenge angemessener Abladeplatz vorhanden sein. Die Abladestelle muß für das Rangieren ausreichend beleuchtet sein. Treffen diese Liefervoraussetzungen nicht zu, haftet der Käufer allein in vollem Umfang für alle daraus resultierenden Verzögerungen, Kosten und Schäden.
- Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
- Unsere Zahlungsansprüche werden kalendermäßig (§264 Abs. 2 BGB) fällig, und zwar 3 Wochen nach Rechnungsdatum sofern nichts anders vereinbart wurde, Abzüge sind ausgeschlossen. Gegenteilige Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Zahlungsverzug hat Zurückbehaltung von weiteren Lieferungen zur Folge (§§ 273,320 BGB). Ist der Besteller mit Zahlungen im Verzug, ist der Verwender bis zur ordnungsgemäßen Zahlung zur weiteren Bearbeitung eines Auftrages nicht verpflichtet Lagerkosten bzw. Arbeitsausfall gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungen erfolgt die Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen entsprechend der gesetzlichen Regelung des (§366 Abs. 2 BGB). Eine hiervon abweichende Bestimmung durch den Schuldner/Besteller ist unbeachtlich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden sämtliche offene Forderungen sofort fällig.
- Während des Verzuges ist eine Geldschuld zu verzinsen in Höhe von 3% über Bundesbank - Diskontsatz, mindestens jedoch mit 8% p. a. vorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens. Dem Besteller ist vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Vertraglich sondergefertigte Ware wird zur Bezahlung fällig mit der Fertigmeldung durch uns, Unterbleibt die Abholung, so ist der Kaufpreis nach Verzugsgrundsätzen (Ziffer 2) zu verzinsen und der übliche Lageraufwand zu ersetzen. Darüber hinaus geht mit der Fertigmeldung die Liefergefahr auf den Kunden über.
- Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Mängelrüge und Mängelrechte
- Bei Verträgen ,,nach Muster‘ sind geringe, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen zugestanden.
- Die Mangelhaftigkeit ist beschränkt auf Minderung, Nachlieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche - sei es aus Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigem Grunde - sind abbedungen. Für den Fall, dass unsere Nachbesserung fehlschlägt, hat der Abnehmer die Wahl zwischen Minderung und Wandlung.
- Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen einer Woche in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
- Farbtonabweichungen gelten nicht als Fehler.
- Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf dem selben Vertragsverhältnis.
- Ist von uns nur teilweise geliefert worden, so kann die Zahlung bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils nicht verweigert werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Verbindlichkeiten gegenüber den miteinander verbundenen Lieferwerken. Kredit oder Vorlieferung in Anspruch nehmende Kunden sind grundsätzlich verpflichtet, Baustelle, Auftraggeber und Bauherrn zu benennen und vor Lieferbeginn eine Bauherrenerklärung beizubringen des Inhalts, dass er den Eigentumsvorbehalt, seine Verlängerung und seine Erweiterung kennt, kein Abtretungsverbot ausbedungen hat, und dieses, wenn es doch bestehen sollte, aufhebt im Umfang der Warenlieferung.
§ 8 Rechtsgrundlage des Vertrages
- Lieferung und Auftragsabwicklung erfolgt nur aufgrund- a) unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,- b) diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen -c) ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Deutschen Rechts.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Für sämtliche Geschäfte gilt deutsches Recht, auch für Auslandsgeschäfte.
- Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Neuruppin.
§ 10 Sonstiges
- Sind einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung auf Kaufverträge und sonstige Verträge mit Nichtkaufleuten, jedoch mit folgender Maßgabe: Soweit den obigen Bedingungen zwingende Vorschriften des AGB-Gesetzes entgegenstehen, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf-Datei - 3 Seiten)