Roddahner Dorfstraße 20
16845 Neustadt (Dosse), GT Roddahn
Tel: 033973 - 80929
Fax: 033973 - 80930
eMail: info@naturbauhof.de


+++ Auftragsstop für Pflanzenkläranlagen beim NaturBauHof+++
Es tut uns leid, aber aufgrund der Auftragslage nehmen wir z.Zt. keine neuen Aufträge mehr entgegen. Für 2022 und 2023 sind wir voll, für 2024 können wir erst in 2023 definitive Aussagen treffen, was wir annehmen können.
Auf die Warteliste (ab 2024) stellen wir z.Zt. nur Anfragen aus der näheren Umgebung (ca. 50km).

In Sachsen-Anhalt sowie in Brandenburg in den Landkreisen Havelland, Oberhavel, Barnim, Märkisch-Oderland haben wir Partnerfirmen, die Ihnen ggf. weiter helfen können.

Wartungsverträge können weiterhin angefragt werden!


Wartung der Pflanzenkläranlage

Die Wartung der Pflanzenkläranlagen erfordert keinen großen Aufwand. Eine regelmäßige Kontrolle der gesamten Anlage durch die Betreiber ist jedoch wichtig, um bei eventuell auftretenden Mängeln größere Schäden zu vermeiden.

Es wird unterschieden in die regelmäßige Eigenkontrolle der Betreiber und die turnusmäßige Wartung durch einen Fachkundigen.



Messung des<br>Schlammspiegels<br>in der Grube
Messung des
Schlammspiegels
in der Grube

Wasserprobe aus dem Kontrollschacht
Wasserprobe aus dem Kontrollschacht

Eigenkontrolle

Die Betreiber einer Kleinkläranlage sind zu einem Mindestmaß an Eigenkontrolle verpflichtet. Dies ist auch in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt. Es muss ein Betriebstagebuch angelegt werden, in dem alle Wartungsberichte und die Belege der Schlammabfuhr gesammelt und ggf. Eintragungen über besondere Vorkommnisse an der Anlage gemacht werden müssen.
 
Hier finden Sie unsere Betriebs- und Wartungsanleitung.

 
 

Wartung durch einen Fachkundigen

Betreiber von Kleinkläranlagen werden im Genehmigungsbescheid verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen und eine regelmäßige Beprobung des gereinigten Abwassers durch ein zugelassenes Labor zu veranlassen. Unsere bauartzugelassene PKA-ELSA muss 1x jährlich gewartet und beprobt werden. Dabei geht es vor allem um die Schlammspiegelmessung in der Vorklärung und um die Sichtkontrolle aller Anlagenbestandteile.

In der Regel können wir auch die Wasserprobe entnehmen und an ein zugelassenes Labor schicken. Manche Behörden verlangen jedoch die Probennahme durch das Labor.

Folgende Ablaufwerte werden untersucht:
Ablauf Schilfbeet: CSB (chemischer Sauerstoffbedarf), BSB5 (Biologischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen)
In manchen Landkreisen wird auch der AFS-Wert (abfiltrierbare Stoffe) am Ablauf der Vorklärung verlangt.

Wir bieten die Wartung sowohl für die von uns gebauten Anlagen als auch für Pflanzenkläranlagen anderer Hersteller an, sofern sie in unsere Wartungstourenpläne hineinpassen. Die Kosten setzen sich aus der Anfahrt, dem Zeitaufwand und den Laborkosten zusammen und variieren je nach Entfernung der Anlage und den Auflagen der Behörde.

Gerne machen wir Ihnen ein konkretes Angebot: Kontakt

Hier finden Sie ein Muster unseres Wartungsvertrages.